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Mitgliedschaftsformen und Beiträge

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im Bielefelder Golfclub interessieren.

   

Werden Sie Teil eines lebendigen Clublebens und des abwechslungsreichen Wettspielangebots  mit sportlichen und gesellschaftlichen, immer aber geselligen Turnieren.

Spielen Sie - nach verfügbarer Zeit unterschiedlich lange Runden, 4-,  5-, 9-, 13- oder 18 Loch. Sie profitieren von vergünstigten Driving Rangebällen und der OWL Kooperationsvereinbarung, mit der Sie wochentags zu 35,00 € auf 23 Anlagen in der Umgebung spielen.

Bleiben Sie mit unserem clubeigenen Newsletter über Aktuelles informiert.

 

Wir stellen Ihnen verschiedene Mitgliedschaftsformen zur Auswahl, die sich flexibel an Ihre Lebenssituation und Wünsche anpassen. Hier kurz erkärt...

 

 

 

Die reguläre Vollmitgliedschaft:

Es fällt ein Jahresbeitrag sowie für die ersten 10 Jahre eine anteilige Investitionsumlage an. Dies verbunden mit dem Recht, jederzeit auf der Anlage zu spielen und einer Mitgliedschaft im DGV (Deutschen Golf Verband), der Ihr Handicap führt.

 

Die Jahresvollmitgliedschaft:

Es fällt ein leicht erhöhter Jahresbeitrag an, dafür aber keine anteilige Investitionsumlage. Ansonsten wie die reguläre Mitgliedschaft.

Besonders geeignet, wenn die Lebenssituation u.U. noch Ortswechsel vorsieht.

 

Die Schnuppermitgliedschaft:

Dauer: für 1 Jahr. Es fällt lediglich der reguläre Jahresbeitrag für Vollmitglieder an.

Besonders geeignet, um den Sport an sich und den Club kennenzulernen.

 

Die integrative Mitgliedschaft:

Richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf im Bereich geistiger und der körperlichen und motorischen Entwicklung.

 

Die Fernmitgliedschaft:

Eine Fernmitgliedschaft können nur Spieler mit einem mind. HCPI. von 54 abschließen und richtet sich insbesondere an Personen, die nicht mehr dauerhaft in Bielefeldleben, sich aber öfter in Bielefeld aufhalten. Der Erstwohnsitz muss mehr als 100 km von Bielefeld entfernt liegen. Eine Fernmitgliedschaft berechtigt nicht den BGC nach außen zu vertreten. 

 

Die Zweitmitgliedschaft:

Eine Zweitmitgliedschaft ist nur möglich, wenn der Spieler Mitglied in einem anderen dem DGV angeschlossenen Club und in Besitz eines DGV Ausweises mir -R- Kennzeichnung ist. Die Führung der Vorgabe verbleibt im Normalfall im Erstclub. Sollte sich das Mitglied dazu entscheiden, dass der BGC der HCPI.-führende Club sein soll, ist dieses in Ausnahmefällen möglich. Nur dann ist der Spieler berechtigt, den BGC nach außen zu vertreten.

 

Die passive Mitgliedschaft:

Gegen einen geringen Jahresbeitrag kann man seine aktive Mitgliedschaft (Spielrecht) ruhen lassen, aber auch jederzeit wieder reaktivieren.

 

 

Die Beiträge hierfür sind jeweils nach Lebensalter und Ausbildungsstatus gestaffelt.

 

Mitgliedsbeiträge

Erwachsene

Vollmitglied 1375,00 €
Probemitglied 1 Jahr 1375,00 €
Jahresmitglied unbegrenzt 1650,00 €
Integratives Mitglied 300,00 €
Zweitmitglied 880,00 €
Fernmitglied 600,00 €
Passives Mitglied 375,00 €
Verbandsbeitrag ab 21 Jahren 25,50 €

Invesitionsumlage Vollmitglied

auf max. 10 Jahre zu verteilen  
Investitionsumlage 5000,00 €
Investitionsumlage bei gezahlter Umlage im vorherigen Club 2500,00 €

Winterverzehr 128,00 €

Für Vollmitglieder ab 28, Jahresmitglieder sowie Probemitglieder. Einzulösen vom 01.01 bis 15.03. sowie 01.11 bis 31.12. des Vorbeitragjahres

Nachweise für Ausbildung bzw. gezahlte Investitionsumlage sind zu Jahresbeginn bzw. vor Eintritt in Kopie vorzulegen.Mitglieder anderer dem DGV angeschlossener Golfclubs, die bereits in ihrem vorherigen Club eine gezahlte Umlage nachweisen können, zahlen die Hälfte der Investitionsumlage (2.500 Euro) und können diese auf 10 Jahre verteilen. Mit Ausnahme der Fernmitgliedschaft verpflichtet der Wechsel zu einer Vollmitgliedschaft. Die einjährige Probemitgliedschaft ist möglich.

Junge Erwachsene

Mitglied 18 bis 27 Jahre 660,00 €
Mitglied 18 bis 27 Jahre in Ausbildung 300,00 €
Mitglied 28 bis 34 Jahre 990,00 €
Mitglied 28 bis 34 Jahre bei durchgehender Mitgliedschaft seit der Jugend 660,00 €
Mitglied 28 bis 34 Jahre in Ausbildung 300,00 €
Verbandsbeitrag unter 21 Jahre 10,00 €
Verbandsbeitrag ab 21 Jahren 25,50 €

Kinder & Jugendliche

Mitglied Kind bis 12 Jahre 200,00 €
Mitglied Kind bis 12 Jahre reduziert bei Mitgliedschaft der Eltern, integrativ, Fernmitglied 110,00 €
Mitglied Jugendlich 12 bis 18 Jahre 300,00 €
Mitglied Jugendlich 12 bis 18 Jahre reduziert bei Mitgliedschaft der Eltern, integrativ, Fernmitglied 220,00 €
Verbandsbeitrag unter 21 Jahren 10,00 €

Förderungen Rahmen des Bildungsministeriums-und Teilhabe- (BUT) -Gesetz

„Allen Kinder/Jugendlichen im Leistungsbezug gemäß BuT-Gesetz soll eine Teilhabe an Mitgliedschaft und Trainingsmöglichkeiten gewährt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder SGB XII leistungsberechtigt sind, die Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeld beziehen. Gefördert werden max 180,- Euro jährlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ggfs. auftretende Finzanzierungslücken werden vom BGC e.V. bzw. durch einen dafür vorgesehen Spendenfonds gedeckt. Darüber hinaus wird Interessenten aus dem leistungsberechtigten Kreis auch das notwendige Trainingsequipment (Tasche mit Schlägern, Bällen…) kostenlos zur Verfügung gestellt.“

Caddyschränke & Fahrzeuge

Einzelschrank 60 - 75 €/Jahr
Doppelschrank 100 - 120 €/Jahr
Familienschrank 120  - 180  €/Jahr